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"Digital Jetzt" - Neues Investitionsförderprogramm

08.09.2020

Digital Jetzt
Planen Sie aktuell Investitionen in digitale Technologien etwa für neue Software? Dann ist das vom BMWi initiierte Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ genau das Richtige. Die neue Förderlinie startet ab dem 7. September 2020 und beinhaltet finanzielle Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen. Im nachfolgenden Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zum neuen Förderprogramm.

Um kleine und mittlere Unternehmen weiterhin bei der digitalen Transformation zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine neue Förderlinie auf den Weg gebracht. „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ lautet das Förderprogramm, welches mit dem Antragstool ab dem 7. September 2020 startet. Hierzu haben wir alle wichtigen Fragen und passende Antworten kurz zusammengefasst:
 

Kann mein Unternehmen die „Digital Jetzt“-Förderung beantragen?

Förderberechtigt sind mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inkl. Handwerksbetriebe und freie Berufe), mit 3 bis 499 Beschäftigten, die ihre Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland haben und entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen.

Was ist mit Digitalisierungsvorhaben konkret gemeint?

Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ umfasst zwei Fördermodule: Das Modul 1 „Investitionen in digitale Technologien“ unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware. Damit sind etwa Investitionen in digitale Technologien gemeint, die zur internen und externen Vernetzung des Unternehmens beitragen und beispielsweise Aspekte der Datensicherheit, Sensorik oder Cloud-Anwendungen beinhalten. Das Modul 2 „Investitionen in die Qualifizierung von Mitarbeitenden“ unterstützt Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte zu digitalen Themen. Das kann beispielsweise Schulungen zur IT-Sicherheit, zur Digitalstrategie im Unternehmen oder zum grundlegenden digitalen Arbeiten umfassen. Dabei sollte das Qualitätsniveau der Anbieter eine ISO9001 Zertifizierung oder eine AZAV Akkreditierung aufweisen. Unternehmen können für eines der genannten Module oder aber auch für beide Module eine Förderung beantragen.

Welche Art von Förderung kann mein Unternehmen erwarten?

Die „Digital-Jetzt“ Förderung gewährt Unternehmen finanzielle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Wie hoch fallen die finanziellen Zuschüsse aus?

Pro Unternehmen beträgt die maximale Fördersumme 50.000 Euro. Die minimale Fördersumme beläuft sich im Modul 1 auf 17.000 Euro und im Modul 2 auf 3.000 Euro. Bei Investitionen innerhalb von Wertschöpfungsketten und/oder Netzwerken beträgt diese bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen. Die konkrete Fördersumme wird anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens bemessen. Aufgrund der Corona-Pandemie gelten für alle bis zum 30. Juni 2021 eingehende Anträge höhere Förderquoten. Diese belaufen sich bei Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden auf bis zu 50 Prozent, bis 250 Mitarbeitenden bis zu 45 Prozent und bis 499 Mitarbeitenden bis zu 40 Prozent.

Welche Bedingungen gelten für „Bonuspunkte“, die eine erhöhte Förderquote ermöglichen?

Die Förderquote kann unter bestimmten Umständen um einige Prozentpunkte erhöht werden. Sollte Ihr Unternehmen ein Digitalisierungsvorhaben mit mehreren Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette/ eines Netzwerks planen (z.B. mit Lieferanten, Kunden, Auftraggebern), kann ein Plus von 5 Prozentpunkten erzielt werden. Darüber hinaus gibt es Bonuspunkte für Investitionen zum Thema IT-Sicherheit (+5 Prozentpunkte) sowie für Investitionen in strukturschwachen Regionen (+10 Prozentpunkte).

Welche Voraussetzungen muss mein Unternehmen konkret erfüllen?

Im Rahmen des Förderantragsprozesses müssen Unternehmen mitunter einen so-genannten Digitalisierungsplan vorlegen. Dieser erläutert das gesamte Digitalisierungsvorhaben des Unternehmens, die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen und berichtet auch über den aktuellen Digitalisierungsstand des Unternehmens. Dabei sollten Sie auch konkret darlegen, welche Ziele Sie mit den Investitionen in die digitale Transformation Ihres Unternehmens erreichen möchten. Dies kann beispielsweise die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, die Effizienzsteigerung bestehender Prozesse oder die Stärkung der eigenen Marktposition umfassen. Außerdem ist zu beachten, dass das Digitalisierungsvorhaben zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben sollte. Zudem muss dieses nach der Förderbewilligung innerhalb eines Jahres (12 Monate) umgesetzt werden. Auch müssen Unternehmen mit einem Nachweis über die entsprechende Verwendung der Fördermittel rechnen.

Wann und wo startet der Antragsprozess?

Das Online-Tool zur Antragsstellung ist seit dem 7. September 2020 verfügbar. Aufgrund der Vielzahl der bisher eingegangenen Förderanträge ist die Registrierung und Antragstellung jedoch erst wieder zum 15. des Folgemonats möglich. In diesem Fall am 15. Oktober 2020. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des BMWi.

Wie lange ist die Laufzeit der Förderung angesetzt?

Die Antragsstellung auf Förderung ist bis einschließlich 2023 möglich.
 

Quelle: Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Planen und Bauen

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