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Mitgliederversammlung von buildingSMART Deutschland am 26. Oktober 2021 rein online

26.09.2021

buildingSMART / eventfotograf

Zum zweiten Mal organisiert buildingSMART Deutschland seine jährliche ordentliche Mitgliederversammlung als Online-Versammlung mit ausschließlich digitaler Abstimmung. Sie findet am Dienstag, den 26. Oktober 2021 von 16:00 bis ca. 18.30 Uhr statt. Die Einladung wurde Ende letzter Woche fristgerecht an alle Hauptansprechpartner unserer Mitglieder per Mail versandt. Falls auch Sie eine Einladung zur Online-Registrierung haben möchten, senden Sie bitte eine kurze Mail an yvonne.schubert@buildingSMART.de.

Sie können sich als Mitglied mit oder ohne Stimmrecht registrieren. Bitte beachten Sie, dass laut Satzung nur die gesetzlichen Vertreter einer Mitgliedsorganisation mit Zeichnungsberechtigung stimmberechtigt sind, also zum Beispiel der Geschäftsführer.

Jeder Stimmberechtigte kann einen beliebigen Dritten in schriftlicher Form bevollmächtigen, das Stimmrecht für ihn wahrzunehmen. Eine Vorlage zur Stimmrechtsübertragung ging allen Hauptansprechpartnern mit der Einladung zu. Bitte unterstützen Sie die Arbeit der Geschäftsstelle und teilen Sie uns bis spätestens Mittwoch, den 21.10.2021 um 12 Uhr mit, wer an der Mitgliederversammlung als Stimmberechtigter teilnehmen wird und senden Sie uns bis Sonntag, den 24.10.2021 eine evt. erteilte Vollmacht zur Stimmrechtsübertragung an geschaeftsstelle@buildingSMART.de.

Die Registrierung für nicht stimmberechtigte Teilnehmer bleibt bis zum unmittelbaren Start der Mitgliederversammlung offen.

Unsere Satzung sieht ausdrücklich vor, dass eine Person bis zu drei Stimmrechte ausüben darf, sofern Vollmachten vorliegen. Die virtuelle Durchführung der Mitgliederversammlung bedingt eine leichtere Abstimmung, wenn auf jeden Teilnehmer nur ein Stimmrecht entfällt. Wir bitten Sie daher, im Falle einer Stimmrechtsübertragung Ihre Stimme nach Möglichkeit an eine Person zu übertragen, die noch kein weiteres Stimmrecht innehat. 

Bitte beachten Sie die dreimonatige Wartefrist für die Ausübung des Stimmrechts für Neumitglieder nach § 11 (8) Satz 1 der Satzung. Mitglieder müssen also mindestens seit Juli 2021 Mitglied sein, um ein Stimmrecht zu haben. 

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