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Ordentliche Mitgliederversammlung 2024 von buildingSMART Deutschland mit Präsidiumswahl

20.03.2024

buildingSMART-Flaggen - © Sascha Baumann für buildingSMART Deutschland

Erneut organisiert buildingSMART Deutschland seine jährliche Ordentliche Mitgliederversammlung als Hybrid-Veranstaltung mit ausschließlich digitaler Abstimmung. Turnusmäßig findet dieses Jahr wieder die Wahl zum buildingSMART Präsidium statt. Die Mitgliederversammlung findet am Dienstag, den 7. Mai 2024 ab 10:00 Uhr im Congress Center der Messe Erfurt sowie online statt. Zur Ausübung des Stimmrechts ist zwingend eine Online-Registrierung erforderlich.    

Die Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung wird Ende März 2024 an alle Hauptansprechpartner unserer Mitglieder sowie alle Persönlichen Mitglieder per E-Mail versandt. Falls Sie nicht Hauptansprechpartner, aber Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens sind und auch teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine kurze E-Mail an Yvonne Schubert.      

Ausübung des Stimmrechts  

Sie können sich als Mitglied mit oder ohne Stimmrecht registrieren. Bitte beachten Sie, dass laut Satzung nur die gesetzlichen Vertreter einer Mitgliedsorganisation mit Zeichnungsberechtigung stimmberechtigt sind, also zum Beispiel der Geschäftsführer, der Prokurist, der Rektor etc.    

Jeder Stimmberechtigte kann einen beliebigen Dritten in schriftlicher Form bevollmächtigen, das Stimmrecht für ihn wahrzunehmen. Eine Vorlage zur Stimmrechtsübertragung finden Sie hier. Bitte unterstützen Sie die Arbeit der Geschäftsstelle und teilen Sie uns bis spätestens Montag, den 29. April 2024 um 12:00 Uhr mit, wer an der Mitgliederversammlung als Stimmberechtigter teilnehmen wird und senden Sie uns bis spätestens Montag, den 29. April 2024 um 12:00 Uhr eine eventuell erteilte Vollmacht zur Stimmrechtsübertragung an Yvonne Schubert. Die Registrierung für nicht stimmberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer bleibt bis zum Start der Mitgliederversammlung offen.  

Unsere Satzung sieht ausdrücklich vor, dass eine Person bis zu drei Stimmrechte ausüben darf, sofern Vollmachten vorliegen. Die virtuelle Durchführung der Mitgliederversammlung bedingt eine leichtere Abstimmung, wenn auf jeden Teilnehmer nur ein Stimmrecht entfällt. Wir bitten Sie daher, im Falle einer Stimmrechtsübertragung Ihre Stimme nach Möglichkeit an eine Person zu übertragen, die noch kein weiteres Stimmrecht innehat.      

Wartefrist für neue Mitglieder  

Bitte beachten Sie die dreimonatige Wartefrist für die Ausübung des Stimmrechts für Neumitglieder nach § 11 (8) Satz 1 der Satzung. Um für die Mitgliederversammlung 2024 stimmberechtigt zu sein, muss Ihr Antragsdatum auf den 7.2.2024 oder früher lauten und Ihre Mitgliedschaft muss spätestens ab Februar 2024 bestanden haben.  

Erläuterungen zur Präsidiumswahl  

Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung findet die turnusmäßige Wahl zum Präsidium als reine Online-Abstimmung statt. Die damit verbundenen Prozesse und Fristen regelt die Wahlordnung zur Präsidiumswahl vom Oktober 2021, welche Sie im Organisationshandbuch einsehen können.  

Die Mitgliederversammlung wählt in sieben Mitgliedskategorien jeweils zwei Präsidiumssitze. Das voll besetzte Präsidium verfügt also über 14 Sitze. Die sieben Kategorien lauten:  

  • Planung  
  • Bau  
  • Bauherren und Betreiber  
  • Zulieferer  
  • Software  
  • Aus- und Weiterbildung/Forschung  
  • Sonstige Dienstleister  

Bis spätestens zwei Wochen vor der Wahl können noch Vorschläge für Kandidaten ausschließlich mittels des beschreibbaren Formblatts „Formblatt Wahlvorschlag Präsidium 2024“ eingereicht werden. Die Liste der Kandidaten finden Sie hier. 
Die Steckbriefe aller Kandidaten werden den Mitgliedern eine Woche vor der Wahl mittels E-Mail zugestellt.              

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