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Mitglied werden

So werden Sie Teil von buildingSMART Deutschland

Mitglied bei buildingSMART Deutschland kann jede volljährige natürliche Person, jede juristische Person, jede rechtsfähige Personenvereinigung sowie jede nichtrechtsfähige Personenvereinigung, wie bspw. die Untergliederung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung, werden, die aufgrund ihrer Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar mit dem Planen, Bauen und Bewirtschaften von Bauwerken oder dem Verwalten von Liegenschaften verbunden ist.

Voraussetzung jeder Mitgliedschaft ist die Bereitschaft, die Ziele des Vereins zu unterstützen.

Für Privatpersonen gelten besondere Regelungen, beispielsweise ein Werbeverbot für ihr Unternehmen bzw. ihren Arbeitgeber. 

Unsere Mitglieder sind auf unserer Website sichtbar, soweit es sich um Unternehmen, Institutionen, öffentliche Einrichtungen handelt. Persönliche Mitglieder wollen wir sichtbar machen, sofern noch offene datenschutzrechtliche Fragen geklärt sind. 

Vorteile einer Mitgliedschaft bei buildingSMART Deutschland

Durch eine Mitgliedschaft bei buildingSMART Deutschland werden Sie Teil der internationalen buildingSMART-Community. 

buildingSMART Deutschland ist das größte und schnellwachsende Kompetenznetzwerk für die Digitalisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft in Deutschland. buildingSMART Deutschland ist Teil von buildingSMART International und als eingetragener Verein (e. V.) neutral und unabhängig. Derzeit (März 2026) hat buildingSMART Deutschland 820 Mitglieder, die meisten davon sind Unternehmen, Hochschulen, Forschungsinstitute und andere öffentliche Einrichtungen aus allen Bereichen der Bau- und Immobilienbranche, aber auch Privatpersonen, Studierende und Auszubildende. Seit dreißig Jahren gestaltet buildingSMART aktiv die Digitalisierung der Branche und setzt sich gemeinsam mit Anwendern, Entwicklern und Auftraggebern für die Schaffung offener Standards ein („Open BIM“). Dabei stehen wir in engem Austausch mit VDI, DIN, CEN und ISO sowie mit den Kollegen aus dem internationalen buildingSMART-Netzwerk.      

Ihre Vorteile  

  • Aktuelle Informationen und Fachwissen
    buildingSMART informiert seine Mitglieder zuverlässig und exklusiv über Neuigkeiten sowie fundierte Fachinformationen rund um Building Information Modeling (BIM) und die Digitalisierung der Branche. Wöchentlich erhalten Mitglieder eine Presseschau zu BIM und zur digitalen Trans-formation der Bau- und Immobilienwirtschaft. Der politische Newsletter Berlin Briefing erscheint alle zwei bis drei Monate und enthält Nachrichten aus Politik und öffentlicher Verwaltung.

  • Strukturierte fachliche Mitarbeit
    Mit rund 30 Fach- und Projektgruppen, organisiert in fünf fachspezifischen „Arbeitsräumen“, bieten wir eine bewährte Struktur für die aktive Mitarbeit. Hier werden IT- und Prozessstandards für den herstellerunabhängigen Informationsaustausch erarbeitet und in der bSD-Schriftenreihe veröffentlicht. Anschließend werden sie VDI, DIN oder buildingSMART International zur Abstimmung zugeführt. Mehrere hauptamtliche Mitarbeitende sowie zahlreiche Gremien-mitglieder sind selbst in VDI-, DIN-, CEN- oder ISO-Gremien aktiv.

  • Mitwirkung an Rahmenbedingungen der Digitalisierung
    Unsere Mitglieder erarbeiten – oft in Kooperation mit anderen Organisationen – Empfehlungen zu rechtlichen, verfahrenstechnischen und technologischen Rahmenbedingungen der digitalen Transformation. Sie bringen sich in öffentliche Diskussionen ein und veröffentlichen entsprechende Positionspapiere.

  • Einbindung in nationale und internationale Normungsarbeit
    Mitglieder profitieren von der Beteiligung des Verbandes an der Normung und Regelsetzung bei VDI, DIN, CEN, ISO und buildingSMART International. Darüber hinaus erhalten sie Einblick in die Weiterentwicklung und den Betrieb internationaler Services wie dem buildingSMART Data Dictionary (bSDD) und dem Use Case Management (UCM).

  • Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung
    buildingSMART Deutschland vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf politischer Ebene und stimmt sich hierzu eng mit anderen Verbänden ab. Dafür wurden spezifische Kommunikationskanäle und Austauschformate eingerichtet.

  • Regionale Vernetzung und Austausch
    In den Koordinierungskreisen der Regionalgruppen können Mitglieder den fachlichen Austausch und das Networking vor Ort aktiv mitgestalten sowie eigene Themen zur Digitalisierung voranbringen.

  • Standards für Aus- und Weiterbildung
    Unsere Mitglieder entwickeln Standards für die Aus- und Weiterbildung. Seit Mai 2018 organisiert buildingSMART Deutschland gemeinsam mit dem VDI ein Zertifizierungsprogramm für „BIM Basiskenntnisse“. Im Juli 2023 folgte die Stufe „BIM Practitioner“ mit den Profilen „openBIM Management“ und „openBIM Coordination“. Weitere Programme sind in Vorbereitung.

  • Vergünstigte Teilnahme an Fachveranstaltungen
    Für Fachveranstaltungen wie den Anwendertag, Thementage oder Tutorials erhalten Mitglieder bzw. Mitarbeitende von Mitgliedsorganisationen Tickets zu besonders günstigen Konditionen. Diese Veranstaltungen fördern den fachlichen Austausch und das Networking und ziehen bis zu 600 Teilnehmende an.

  • Vorteile bei Veröffentlichungen
    Hefte der bSD-Schriftenreihe können Mitglieder zu Sonderkonditionen erwerben.

  • Attraktive Plattform für Sponsoring und Sichtbarkeit
    buildingSMART bietet Sponsoren und Ausstellern eine reichweitenstarke Plattform, um sich gegenüber einer fachkundigen Zielgruppe der Bau- und Immobilienwirtschaft zu präsentieren. Mitglieder profitieren von besonders günstigen Konditionen für Sponsoren- und Ausstellerpakete.

  • Kommunikationsplattform für Mitglieder
    Mitgliedsunternehmen können sich mit News, Terminen, Seminarangeboten oder Anzeigen präsentieren, Kooperationspartner finden oder sich als Arbeitgeber positionieren.

  • Nutzung des Mitgliedslogos
    Mitglieder dürfen das Logo „buildingSMART – German Chapter Member“ verwenden.

Für Kammern, Verbände und sonstige Mitgliederorganisationen unter unseren Mitgliedern gelten Vorteile und Vergünstigungen sowie Angebote zur Mitarbeit für deren hauptamtliche Mitarbeiter und offiziell benannte ehrenamtliche Vertreter. Darüber hinaus können die Mitglieder dieser Organisationen Tickets für solche Veranstaltungen zu Sonderkonditionen erwerben, die von ihrer Organisation als Weiterbildung anerkannt sind. 



Mitgliedsbeiträge

Gültig ab dem 1. Juli 2023
Diese Gebührenordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 23. Oktober 2018 in Berlin beschlossen und trat zum 1. April 2019 in Kraft. Am 26. Oktober 2021 wurde die Gebührenordnung um die Kategorie "Öffentliches Unternehmen" erweitert, am 9. Mai 2023 um die Kategorie "Außerordentliche Mitgliedschaft (Auszubildende/Studierende)". Ab 1. Januar 2024 tritt die von der Mitgliederversammlung am 9. Mai 2023 in Stuttgart beschlossene Gebührenordnung in Kraft.

Mitgliederkategorie

ab 01.01.2024

Großes Unternehmen (> 250 Mitarbeiter und > 50 Mio. € Jahresumsatz) *) 5.400 Euro
Mittelgroßes Unternehmen ( > 50 Mitarbeiter und > 10 Mio. € Jahresumsatz) *) 3.800 Euro
Kleines Unternehmen    (> 10 Mitarbeiter und > 2 Mio. € Jahresumsatz) *) 2.400 Euro
Kleinstunternehmen (max. 10 Mitarbeiter / max. 2 Mio. € Jahresumsatz) 1.000 Euro
Öffentliches Unternehmen**) 2.200 Euro
Start-Up***) 400 Euro
Öffentliche Hand, Bundesebene****) 2.200 Euro
Öffentliche Hand, Länderebene****) 1.100 Euro
Öffentliche Hand, Landkreis- und kommunale Ebene****) 550 Euro
Forschungseinrichtungen (Non-Profit) 550 Euro
Staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen, Berufschule, sonstige Bildungseinrichtungen (Non-Profit) 135 Euro
Kammern, Verbände, Vereine etc. 550 Euro
Persönliche Mitgliedschaft (Sichtbarkeit nur als Privatperson) 250 Euro
Außerordentliche Mitgliedschaft (Auszubildende/Studierende, Sichtbarkeit nur
als Privatperson)*****)

0 Euro


*) Zur Beurteilung der Beitragskategorie werden die beiden Kriterien “Mitarbeiterzahl” und “Jahresumsatz” herangezogen. Eine höhere Kategorie kommt nur dann infrage, wenn tatsächlich beide Kriterien erfüllt sind.
**) Öffentliche Unternehmen im Sinne dieser Gebührenordnung sind öffentlich-rechtliche Unternehmen oder privat-rechtlich organisierte Unternehmen im 100-prozentigen Eigentum des Staates oder seiner Untergliederungen.
***) Für Start-Ups gelten folgende Bedingungen: Die Gründung des Start-Up-Unternehmens darf zum Zeitpunkt des Beitritts nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Sonderkategorie kann vom Moment des Beitritts an in der Regel 24 Monate in Anspruch genommen werden. Danach erfolgt die Einstufung in die dann zutreffende reguläre Kategorie. 
****) Zur Öffentlichen Hand (alle Ebenen) in diesem Sinne zählen Verwaltungen sowie deren unselbständige Unterorganisationen, Fachbehörden etc., nicht jedoch selbständige Einheiten mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B. AG, GmbH etc.).
*****) Gemäß Satzung § 3 (4), nur gegen Nachweis

Die ab 2024 gültige Gebührenordnung finden Sie hier zum Download im Format PDF.

Mitgliedsantrag

Für Ihren Mitgliedsantrag wählen Sie bitte entweder das Formular für “Unternehmen/ Organisationen” (Unternehmen, Öffentliche Hand, sonst. Körperschaften, Hochschulen, sonst. Aus- und Weiterbilder etc.) oder für “Privatpersonen”. Die PDF-Formulare sind beschreibbar und können auch digital signiert werden.

Mitgliedsantrag für Unternehmen / Organisationen

Mitgliedsantrag für Privatpersonen auf "Persönliche Mitgliedschaft"

Mitgliedsantrag für Studierende / Auszubildende auf "Außerordentliche Mitgliedschaft"

Datenschutzhinweise zum Mitgliedsantrag

Bitte senden Sie den unterzeichneten Mitgliedsantrag per Mail an die Geschäftsstelle. Bitte lassen Sie uns zusammen mit dem Mitgliedsantrag Ihr Logo (als eps-Datei) zukommen: mitgliedsantrag@buildingSMART.de

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Mitgliedsantrages bis zu zehn Arbeitstage in Anspruch nehmen kann. Die Aufnahme erfolgt immer zum Monatsersten. Bei unterjährigem Beitritt wird die erste Beitragsrechnung anteilig berechnet.

Satzung und weitere Dokumente

Das Organisationshandbuch, zu dem beispielsweise Satzung und Compliance-Richtlinie von buildingSMART Deutschland gehören, sowie weitere Informationen zu Gremien und ihren Mitgliedern finden Sie hier: Organisationshandbuch

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